Klassen A | Motorradführerschein in Reinbek
Fahrschule Lucht
Führerscheinklasse A
Die Fahrschulklasse A erlaubt, das Fahren von Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 – bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Der Führerschein der Klasse „A“ schließt die Klassen AM, A1 & A2 mit ein.
Theorie: Mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten bei Ersterwerb (6 Doppelstunden á 90 Minuten bei Erweiterung); 4 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.
Beim Aufstieg A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Führerscheinklasse A2
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Der Führerschein der Klasse A2 schließt die Klassen AM & A1 mit ein.
Theorie: Mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten bei Ersterwerb (6 Doppelstunden á 90 Minuten bei Erweiterung); 4 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.
Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Führerscheinklasse A1
Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW (15 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Mindestalter: 16 Jahre
Der Führerschein der Klasse A1 schließt die Klasse AM mit ein.
Theorie: Mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten bei Ersterwerb (6 Doppelstunden á 90 Minuten bei Erweiterung); 4 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.
Führerscheinklasse AM
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
Mindestalter: 15 Jahre
Theorie: Mindestens 12 Doppelstunden (á 90 Minuten) bei Ersterwerb des Führerscheins (6 bei Erweiterung). 2 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.
Mofa Prüfungsbescheinigung
Du möchtest mobil werden und das schon mit 15 Jahren? Dann ist die Mofa Prüfungsbescheinigung der perfekte Einstieg für dich! Mit dieser Bescheinigung darfst du Mofas und ähnliche Kleinkrafträder fahren. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.
Mindestalter: Das Mindestalter für die Anmeldung zur Mofa-Prüfbescheinigung beträgt 15 Jahre. Du kannst dich jedoch schon etwas früher bei uns anmelden und den theoretischen Unterricht besuchen, damit du mit 15 direkt durchstarten kannst.
Welche Fahrzeuge darfst du fahren? Mit der Mofa Prüfungsbescheinigung darfst du Mofas und Kleinkrafträder mit:
- Einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
- Einem Hubraum von maximal 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung von 4 kW (bei Elektromotoren).
Voraussetzungen und Ablauf:
Um die Mofa Prüfungsbescheinigung zu erhalten, musst du folgende Schritte absolvieren:
- Theoretischer Unterricht: Du besuchst bei uns mindestens 6 Doppelstunden à 90 Minuten.
- Theorieprüfung: Nach dem Unterricht absolvierst du eine Theorieprüfung. Diese besteht aus 20 Fragen, von denen du mindestens 15 richtig beantworten musst.
- Praktische Einweisung: Zusätzlich zur Theorie bieten wir eine 90-minütige praktische Einweisung, bei der du die grundlegende Handhabung des Mofas erlernst.